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Verwaltungsgericht Minden, 11 L 302/12

Datum:
07.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 302/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:0507.11L302.12.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 06.05.2012 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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