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Verwaltungsgericht Minden, 10 K 823/11

Datum:
04.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 823/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:0504.10K823.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin ein abstrakt-funktionelles Amt als Verwaltungsamtfrau sowie ein amtsangemessenes konkret-funktionelles Amt zu übertragen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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