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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 918/10

Datum:
29.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 K 918/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0929.9K918.10.00
 
Tenor:

Die Erinnerung der Kläger gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 30.3.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das keine Gerichtsgebühren erhoben werden.

 
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