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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 918/10

Datum:
30.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
UdG
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 K 918/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0330.9K918.10.00
 
Tenor:

Auf Antrag 1513/310 MR/an vom 04.03.2011 i.d.F. vom 15.03.2011 werden die nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 21.02.2011

von der Beklagten an die Kläger

zu erstattenden und bereits mitgeteilten Kosten auf insgesamt

1249,50 EUR

(in Worten: Eintausendzweihundertneunundvierzig 50/100 EUR)

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches ab 07.03.2011 festgesetzt.

Der weiter gehende Antrag wird zurückgewiesen.

 
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