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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 1524/10

Datum:
08.04.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 K 1524/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0408.9K1524.10.00
 
Tenor:

Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 09. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt die Klägerin.

 
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