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Verwaltungsgericht Minden, 8 K 2217/10

Datum:
29.04.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 2217/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0429.8K2217.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29.07.2010 verpflichtet, dem Kläger für die Dauer seiner derzeitigen beruflichen Tätigkeit die beantragte Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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