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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 2636/10

Datum:
22.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
UdG
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 K 2636/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0922.7K2636.10.00
 
Tenor:

Auf Antrag 2010/00152 FK-TH vom 05.04.2011 i.d.F. vom 22.06.2011 werden die nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 09.03.2011

von der Beklagten an die Kläger

zu erstattenden und bereits mitgeteilten Kosten auf insgesamt

1369,10 EUR

(in Worten: Eintausenddreihundertneunundsechzig 10/100 EUR)

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches ab 07.04.2011 festgesetzt.

Der weiter gehende Antrag wird zurückgewiesen.

 
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