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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 1647/10

Datum:
26.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1647/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0126.7K1647.10.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird im Umfange der übereinstimmend erklärten Hauptsacheerledigung eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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