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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 2551/10

Datum:
29.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
UdG
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 K 2551/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0329.3K2551.10.00
 
Tenor:

Auf die Anträge vom 31.12.2010 und 24.01.2011 i.d.F. vom 28.02.2011 werden die nach den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Minden vom 05.01.2011

von der Antragsgegnerin/Beklagten an den Antragsteller/Kläger

zu erstattenden und bereits mitgeteilten Kosten auf insgesamt

7,80 EUR

(in Worten: Sieben 80/100 EUR)

festgesetzt.

Die weiter gehenden Anträge werden zurückgewiesen.

 
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