Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Minden, 1 K 2946/10

Datum:
29.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2946/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0329.1K2946.10.00
 
Tenor:

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 21.07.2010 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Erstellung eines Geländeplateaus auf dem Grundstück Gemarkung M. , Flur 27, G. 253, wird aufgehoben, soweit sie die Errichtung eines Geländeplateaus betrifft.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Voll-streckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank