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Verwaltungsgericht Minden, 11 L 731/10

Datum:
16.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 731/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0216.11L731.10.00
 
Tenor:

Der Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin zu untersagen, folgende im Jahr 2010 bereits durchgeführten und für das Jahr 2011 erneut fest geplanten Veranstaltungen mit Innenstadtbezug zu genehmigen und selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die N. N1. GmbH, durchzuführen: "Tanz in den Mai", "Stadtfest", "Weinfest", Jazz Summer Night", "Gourmetmeile", "Freischießen", "Kultur-Sommerbühne", "Lange Nacht der Kultur" und "Weihnachtsmarkt",

wird abgelehnt.

Der Antrag,

beizuladen,

wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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