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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 3203/09

Datum:
02.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 3203/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0302.11K3203.09.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für Fahrlehrer bei der Bezirksregierung Detmold vom 02.10.2009 und der Widerspruchsbescheid vom 10.11.2009 sowie der im Widerspruchsbescheid enthaltene Gebührenbescheid werden aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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