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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 2626/10

Datum:
30.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2626/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:1130.11K2626.10.00
 
Tenor:

Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14. September 2010 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb einer WEA Typ Enercon E-53, alternativ Typ Enercon E-82, auf dem Grundstück Gemarkung I. , Flur , Flurstück , unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1/2, der Beklagte zu 1/4 und die Beigeladene zu 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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