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Verwaltungsgericht Minden, 10 L 159/11

Datum:
05.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 159/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2011:0505.10L159.11.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der E. U. AG vom 25. März 2011 wird für die Zeit bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Erlass des Widerspruchsbescheides wiederhergestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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