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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 2318/07

Datum:
21.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2318/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:1021.9K2318.07.00
 
Tenor:

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Beklagten vom 24.10.2007 wird aufgehoben.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers je zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen der Beklagte und die Beigeladene jeweils selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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