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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 2174/09

Datum:
05.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2174/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0805.9K2174.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außer- gerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. und 3. Die Beigeladene zu 1. trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Beigeladenen zu 2. und 3. vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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