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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 23/10

Datum:
12.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
7 K 23/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0812.7K23.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 04.06.2010 verpflichtet, dem Kläger Auskunft über Zahlungen des Insolvenzschuldners N1. H. im Zeitraum vom 05.11.2008 bis 01.04.2009 nach Zeit und Höhe zu erteilen, die dieser bar oder durch Überweisung oder auf sonstige Weise an die Beklagte geleistet hat, und darüber, auf welchem Rechtsgrund die Zahlungen beruhten.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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