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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 1337/10

Datum:
16.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1337/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:1216.7K1337.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 07.05.2010 verpflichtet, dem Kläger eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen sowie den Reiseausweis für Ausländer des Klägers über den 20.12.2010 hinaus zu verlängern.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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