Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Minden, 6 K 1776/09

Datum:
25.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 1776/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0625.6K1776.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 23.06.2009 verpflichtet, der Klägerin die im Zeitraum vom 18.08.2009 bis zum 14.04.2010 entstandenen Aufwendungen für häusliche Hilfe bei der Versorgung ihres Sohnes K. und der damit verbundenen Haushaltsführung ("Elternassistenz") im Umfang von insgesamt 12.424,80 EUR zu erstatten, abzüglich bereits geleisteter Erstattungszahlungen.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank