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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3173/08

Datum:
19.04.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3173/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0419.4K3173.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheides vom 13.02.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29.05.2009 verpflichtet, an den Kläger 460,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Klageerhebung zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweiligen Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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