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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 3343/09

Datum:
24.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 3343/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0224.3K3343.09.00
 
Tenor:

Der Beschluss des Beklagten vom 26. November 2009 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Wahl vom 30. August 2009 im Wahlbezirk M. hinsichtlich der Bürgermeisterwahl und hinsichtlich der Ratswahl für gültig zu erklären. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der beiden Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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