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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 315/09

Datum:
15.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 315/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0915.3K315.09.00
 
Tenor:

Der Bescheid über Grundbesitzabgaben und andere Abgaben des Beklagten vom 12.01.2009 wird aufgehoben, soweit darin Straßenreinigungsgebühren für "Winterwartung Stufe 1" festgesetzt werden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor in derselben Höhe Sicherheit leisten.

 
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