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Verwaltungsgericht Minden, 1 L 302/10

Datum:
27.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 302/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0927.1L302.10.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 20.05.2010 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

 
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