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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 1775/09

Datum:
13.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1775/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:1213.1K1775.09.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 19.06.2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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