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Verwaltungsgericht Minden, 12 L 284/10.A

Datum:
22.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 284/10.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0622.12L284.10A.00
 
Tenor:

1. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin G. T. -I. aus I1. zu den Bedingungen einer im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwältin beigeordnet.

2. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung der Antragsteller nach Italien vorläufig auszusetzen. Soweit bereits eine Abschiebungsanordnung erlassen und der zuständigen Ausländerbehörde übergeben wurde, wird der Antragsgegnerin aufgegeben, dieser mitzuteilen, dass eine Abschiebung der Antragsteller nach Italien vorläufig nicht durchgeführt werden darf.

3. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

 
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