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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 835/10

Datum:
16.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 835/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0616.11K835.10.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seine Klage in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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