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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 445/09

Datum:
22.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 445/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0922.11K445.09.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die WEA 3 betrifft.

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.1.2009 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Types Enercon E-53 mit einer Nabenhöhe von 73,25 m und einer Nennleistung von 800 kW auf dem Grundstück Gemarkung C2. Flur 14, Flurstücke 34 (WEA 1 und WEA 2) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte und die Beigeladene zu 2. zu je 1/6. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1. sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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