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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 3569/08

Datum:
12.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 K 3569/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0812.11K3569.08.00
 
Tenor:

Die Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 23.02.2010 und vom 04.05.2010 wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, tragen die Kläger zu 1. bis 3. Kosten werden nicht erstattet.

 
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