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Verwaltungsgericht Minden, 10 M 9/10

Datum:
16.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 M 9/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2010:0716.10M9.10.00
 
Tenor:

1. Auf Antrag des Antragstellers wird der Antragsgegnerin für den Fall, dass sie nicht bis 31. August 2010 über die Annahme des von dem Antragsteller am 07. Juli 2005 eingereichten Vorschlags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entscheidet und dem Antragsteller nicht bis zu diesem Datum die Entscheidung zugeht, ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000,00 € angedroht.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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