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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 3488/08.A

Datum:
05.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 K 3488/08.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:1005.7K3488.08A.00
 
Tenor:

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren gemäß § 30 Abs. 1 RVG auf 3.000 EUR festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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