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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 3073/08

Datum:
18.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3073/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0318.7K3073.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

              Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

              Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

              Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

              Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der

              Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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