Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Minden, 6 K 1549/06

Datum:
15.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
UdG
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 K 1549/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0915.6K1549.06.00
 
Tenor:

Auf die Anträge vom 08. und 10.06.2009 wird gemäß § 11 RVG die von dem Kläger an seine Prozessbevollmächtigten zu erstattende Gesamtvergütung für die Vertretung in den gerichtlichen Verfahren 1. und 2. Instanz auf

5630,48 Euro

(in Worten: Fünftausendsechshundertdreißig 48/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus 3468,49 Euro ab 09.06.2009 und aus weiteren 2161,99 Euro ab 15.06.2009 festgesetzt.

Die weiter gehenden Anträge werden zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank