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Verwaltungsgericht Minden, 5 K 732/08

Datum:
20.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 732/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0420.5K732.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird ge- stattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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