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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3492/08

Datum:
24.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3492/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0324.4K3492.08.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht mit Wirkung vom 01. Januar 2008 auf die Beigeladene als neue Dienstherrin übergegangen ist und damit weiterhin in einem Beamtenverhältnis zu dem beklagten Land steht.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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