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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 291/09

Datum:
20.08.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 291/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0820.4K291.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheides vom 04.08.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31.01.2009 verpflichtet, dem Kläger zu den Liquidationen des Arztes T. vom 08.06.2008 und der Ärzte T1. und W. vom 22.05.2008 weitere Beihilfe in Höhe von 920,28 EUR zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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