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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2893/08

Datum:
14.12.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2893/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:1214.4K2893.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. August 2008 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Aufhebung der ihr mit Bescheid vom 25. Januar 2007 bewilligten Elternzeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

 
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