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Verwaltungsgericht Minden, 2 L 73/09

Datum:
05.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 73/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0305.2L73.09.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der am 30.01.2009 erhobenen Klage des Antragstellers (2 K 245/09) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 21.01.2009 wird wiederhergestellt.

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe ohne Anordnung einer Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt S. T2. , M. , beigeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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