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Verwaltungsgericht Minden, 2 K 148/08

Datum:
16.09.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
UdG
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 K 148/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0916.2K148.08.00
 
Tenor:

Auf die Anträge vom 04.05.2009 werden die nach den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Minden vom 29.04.2009

von den Klägerinnen an den Beklagten

zu erstattenden und bereits mitgeteilten Kosten auf insgesamt

2.237,56 EUR

(in Worten: Zweitausendzweihundertsiebenunddreißig 56/100 EUR)

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches ab 05.05.2009 festgesetzt.

Der weiter gehende Antrag wird zurückgewiesen.

 
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