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Verwaltungsgericht Minden, 1 L 533/09.A

Datum:
02.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 533/09.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:1002.1L533.09A.00
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C. in I. beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 1 L. 2031/09.A gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 14.07.2009 erhobenen Klage wird angeordnet.

Die Aufhebung der Vollziehung des Bescheides der Antragsgegnerin vom 14.07.2009 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Folgen des Vollzugs der Abschiebungsanordnung vom 14.07.2009 rückgängig zu machen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

 
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