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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 612/08

Datum:
24.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 612/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0324.1K612.08.00
 
Tenor:

Die mit Bescheid des Beklagten vom 24.01.2008 erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten betreffend das Grundstück Alter S. Weg 58 in C. P. wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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