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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 3592/08.A

Datum:
08.06.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3592/08.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0608.1K3592.08A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03.12.2008 wird hinsichtlich der Entscheidungen zu Nr. 2, 3 und 4 aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass bzgl. des Klägers die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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