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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 1560/08

Datum:
02.02.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
1 K 1560/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2009:0202.1K1560.08.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 45.686,35 € nebst Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszins seit dem  00.00.0000 aus 15.000,00 €, seit dem  00.00.0000 aus 15.000,00 € und seit dem  00.00.0000 aus 15.686,35 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.

 
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