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Verwaltungsgericht Minden, 6 L 639/08

Datum:
30.12.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 639/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2008:1230.6L639.08.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt N. L1. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden.

 
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