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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 1428/08

Datum:
15.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 1428/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2008:0815.6K1428.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 24.9.2007 und des Widerspruchsbescheides vom 3.4.2008 verpflichtet, der Klägerin für den Zeitraum August 2007 bis Mai 2008 monatlich weitere 9 EUR, insgesamt also weitere 90 EUR als Ausbildungsförderung zu bewilligen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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