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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3820/06

Datum:
23.01.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3820/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2008:0123.4K3820.06.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 23. Oktober 2006 und dessen Widerspruchsbescheid vom 27. November 2006 werden aufgehoben, soweit vom Kläger Bezüge in Höhe von mehr als 1.505,72 EUR zurückgefordert werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

 
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