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Verwaltungsgericht Minden, 3 L 231/08

Datum:
26.05.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 231/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2008:0526.3L231.08.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 1366/08 anhängigen Klage wird hinsichtlich Ziffer 2 des Bescheides vom 14. April 2008 wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/3 und der Antragsgegner zu 2/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert beträgt 5.000,00 EUR.

 
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