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Verwaltungsgericht Minden, 1 L 581/08

Datum:
22.12.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 581/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2008:1222.1L581.08.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 04.11.2008 (1 K 3189/08) gegen die der Beigeladenen vom Antragsgegner erteilte bauaufsichtliche Genehmigung vom 09.10.2008 nebst Abweichungsbescheid vom 09.10.2008 zum Durchbau und zur Sanierung eines Baudenkmals (Schaffung von sechs Wohneinheiten) und Errichtung einer Remise auf dem Grundstück Gemarkung S. , Flur 5, Flurstück 123 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.

 
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