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Verwaltungsgericht Minden, 1 L 348/08

Datum:
01.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 348/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2008:0801.1L348.08.00
 
Tenor:

Der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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