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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 2528/07

Datum:
09.07.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2528/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2008:0709.11K2528.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 12.11.2007 verpflichtet, dem Kläger eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betreib einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von 139,30 m bei einer Nabenhöhe von 98,30 m und einem Rotordurchmesser von 82 m auf dem Grundstück Gemarkung C1. , Flur 17, Flurstück 80 F gemäß seinem Antrag vom 15.12.2006 für die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr zu erteilen.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers je zur Hälfe; im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und die Beigeladene dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

 
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