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Verwaltungsgericht Minden, 10 K 536/08

Datum:
12.08.2008
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 536/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2008:0812.10K536.08.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15. Januar 2008 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem beklagten Land wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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